Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefüllter Zulassungsantrag (unterschrieben) Anzeigen | Download
- SEPA-Lastschriftmandat (unterschrieben) Anzeigen | Download
- ausländische Fahrzeugpapiere
- Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO bzw. COC-Papiere oder Datenbestätigung des Herstellers
- ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung,
die von der Zulassungsbehörde direkt ausgestellt wird - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers – es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht – und Personaldokument des Bevollmächtigten
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Firmen)
- Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Vereinen)
- schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
- Mitteilung über innergemeinschaftlichen Erwerb
- Nachweis der Verfügungsberechtigung
z.B. Kaufvertrag - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
Behörden Gebühren: 31,50 Euro bis 104,10 Euro je Aufwand