Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeuges

Erforderliche Unterlagen: 

  • ausgefüllter Zulassungsantrag (unterschrieben) Anzeigen | Download
  • SEPA-Lastschriftmandat (unterschrieben) Anzeigen | Download
  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO bzw. COC-Papiere oder Datenbestätigung des Herstellers
  • ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung,
    die von der Zulassungsbehörde direkt ausgestellt wird
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers – es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht – und Personaldokument des Bevollmächtigten
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Firmen)
  • Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Vereinen)
  • schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • Mitteilung über innergemeinschaftlichen Erwerb
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung
    z.B. Kaufvertrag
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO

Behörden Gebühren: 31,50 Euro bis 104,10 Euro je Aufwand

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