technische Änderung für ein KFZ melden
Erforderliche Unterlagen:
- Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt. - bei Änderung der Fahrzeugart bzw. der Fahrzeugleistung ist zusätzlich eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) nachzuweisen
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
Behörden Gebühren: 11,00 Euro – 31,50 Euro je Aufwand