Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefüllter Zulassungsantrag (unterschrieben) Anzeigen | Download
- SEPA-Lastschriftmandat (unterschrieben) Anzeigen | Download
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers – es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht – und Personaldokument des Bevollmächtigten
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Firmen)
- Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Vereinen)
- schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt. - Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug
Behörden Gebühren: 29,90 Euro bis 31,50 Euro je Aufwand