Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel

Erforderliche Unterlagen: 

  • ausgefüllter Zulassungsantrag (unterschrieben) Anzeigen | Download
  • SEPA-Lastschriftmandat (unterschrieben) Anzeigen | Download
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers – es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht – und Personaldokument des Bevollmächtigten
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Firmen)
  • Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Vereinen)
  • schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
    entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug

Behörden Gebühren: 29,90 Euro bis 31,50 Euro je Aufwand

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